Erste Hilfe Schulungen PLUS mit Mehrwertleistungen
in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
INFO: Abrechnungsvorgaben für Kindergärten
Sind Sie ein Kindergarten mit freiem Träger (z. B. e.V., gGmbH, EKT) und möchten die Gebühren
für die Erste Hilfe Schulung über Ihre Berufsgenossenschaft abrechnen lassen?
Es gibt 2 mögliche Berufsgenossenschaften (freie Träger z. B. e.V., gGmbH, EKT)
und
2 mögliche Unfallkassen für Berlin | Brandenburg (teilweise für alle KITAs):
BERUFSGENOSSENSCHAFTEN
VBG
Sie müssen nur das Abrechnungsformular ( BG-Formular) ausgefüllt im Original mitbringen. Sie können zwischen 3 Kurskategorien wählen: für alle Ihre Mitarbeiter – ausgenommen für AZUBIs, MiniJobber, Praktikanten.
BGW
Sie können über die BGW nur Hauswirtschaftskräfte, Hauswarte etc. „abrechnen“.
Diese dürfen wiederum nur eine Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung besuchen.
Über die Website www.bgw-online.de müssen Sie das Online-Verfahren für die Kostenzusage beantragen.
Bitte halten Sie die 10-stellige Mitgliedsnummer der BGW (Anm.: jene mit den Buchstaben) bereit.
Für Ihre Erzieher(innen) müssen Sie die Gutscheine der Unfallkasse Berlin oder eine Kostenübernahmebestätigung der Unfallkasse Brandenburg anfordern.
Nähere Infos siehe Unfallkasse Berlin oder Unfallkasse Brandenburg.
(Infos seitens der BGW – Stand September 2021 – ohne Gewähr)
UNFALLKASSEN
Unfallkasse Berlin
Alle staatlichen KITAs beantragen für Ihre Erzieherinnen, Erzieher und Hauswirtschaftskräfte über folgenden Kontakt die Gutscheine für das Jahr, in dem die Erste Hilfe Schulung stattfindet, die freien Träger nur für Ihre Erzieher und Erzieherinnen:
Kontakt
Tel.: 030 7624-1372
E-Mail: Nachricht senden - hier klicken
Unfallkasse Brandenburg
Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme Bestätigung.
Zum Seminar müssen Sie eine Kopie der Kostenübernahmebestätigung + das ausgefüllte Abrechnungsformular mitbringen. Nur Beides ermöglicht uns die Abrechnung über die UK-Brandenburg
(– Stand September 2021 – ohne Gewähr)
BITTE BEACHTEN SIE:
Das müssen Sie am Seminartag vor Ort vorlegen!
Bitte legen Sie uns die Unterlagen am Seminartag unaufgefordert vor.
Bitte beachten Sie Ihre Mitwirkungspflicht. Sollten die Unterlagen nicht am Seminartag vollständig im Original vorliegen, müssen wir Ihnen die Gebühren in Rechnung stellen.
Ebenfalls müssen wir Ihnen abgelehnte Abrechnungsunterlagen in Rechnung stellen.