Sicherheitsbeauftragter
nach § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1

§ Gesetzliches:

Das Sozialgesetzbuches VII und die DGUV Vorschrift 1 bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen der Arbeitssicherheit und Prävention.

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Inhalt
Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
Rechtsgrundlagen
Ziele, Rolle und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Sozial- und Methodenkompetenz der Prävention
Fachkompetenz Arbeitsschutz
Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten

Dozent
Steffen Wicht -Fachkraft für Arbeitssicherheit-


Abschluss
Anerkanntes Zertifikat

Preis
siehe bei den Terminen

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